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Bestellung: verbrauchsbasierter Energieausweis von Minol Bestellung: bedarfsbasierter Energieausweise von Minol
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Welchen Energieausweis Ihr Gebäude benötigt, erfahren Sie in nur wenigen Klicks durch unseren Ratgeber zum Energieausweis. Nach Beantwortung der einfachen Fragen zu Ihrem Gebäude bekommen Sie nähere Informationen zu den Ausweisvarianten und dem Preis Ihres persönlichen Ausweises von Minol.
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Der politische Streit um den richtigen Energieausweis endete in einem Kompromiss. Weder die Wohnungswirtschaft, noch Mieter- und Verbraucherverbände konnten sich gänzlich durchsetzen. Dass preiswerte Verbrauchsausweise generell bei Gebäuden ab fünf Wohnungen zugelassen sind, freut die Wohnungswirtschaft mit ihren überwiegend größeren Gebäuden. Der "kleine" Eigentümer mit nicht modernisiertem Haus wird dagegen zum Bedarfsausweis verpflichtet. Das scheint auf den ersten Blick nur eine kleine Hürde zu sein. Tatsächlich sind zwei Drittel des deutschen Gebäudebestandes aber vor 1978 erbaut worden. Wer ein nicht modernisiertes, älteres Haus mit weniger als fünf Wohnungen besitzt, konnte sich nur in der Übergangszeit bis 30. September 2008 den bis dahin generell zulässigen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen.
Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf von 10 Jahren einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können.
Energieausweise dienen lediglich der Information. Das wurde bereits im Sommer 2005 im Energieeinsparungsgesetz ausdrücklich verankert. Kein Gebäudeeigentümer kann bei unzureichenden Kennwerten zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden.

Auch in Sachen Energieausweis können Sie auf die bewährte Minol-Qualität vertrauen. Mit unserer über 50-jährigen Erfahrung im Energiemanagement sind wir Ihr kompetenter Partner in Sachen Energieausweis. Dabei unterstützen wir die gelegentlich zu hörende Warnung, dass nicht jeder, der einen günstigen Energieausweis anbietet, diesen auch nach den strengen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erstellt. Dieses Problem haben Sie bei Minol garantiert nicht, denn selbstverständlich erstellen wir Energieausweise nur nach den strengen Richtlinien der EnEV unter Mitarbeit unserer zertifizierten Energieberater. Ihre angegebenen Daten werden von uns in jedem Arbeitsschritt plausibilisiert und geprüft. Somit sind Sie auf der sicheren Seite und genießen die volle Rechtssicherheit mit Ihrem Minol-Energieausweis. Dieser ist selbstverständlich zehn Jahre gültig und beinhaltet alle gesetzlichen Vorschriften. Der Gesetzgeber lässt eindeutig zwei Varianten zu – den verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten Energieausweis. Es besteht also kein Zweifel daran, dass ein verbrauchsbasierter Energieausweis - auch ohne Begehung des zu bewertenden Objektes - absolut konform zur Energieeinsparverordnung (EnEV) ist.
Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 werden Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009. Für Nichtwohngebäude (Gewerbebauten)beginnt die Verpflichtung ab dem 01.07.2009.
Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben dagegen keinen Anspruch auf einen Energieausweis. Ein Energieausweis ist also immer dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft, bzw. neu vermietet wird.
Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie wir das schon von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen. Damit sollen Kaufinteressenten für Eigentumswohnungen und Interessenten für Mietwohnungen eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren.
Seit dem 01.01.2009 benötigt ausnahmslos jedes Wohngebäude bei Verkauf oder Vermietung (auch einzelner Wohnungen) einen gültigen Energieausweis. Verstöße werden mit bis zu 15.000 € geahndet. Sorgen Sie vor!
Welchen Energieausweis Ihr Gebäude benötigt, erfahren Sie in nur wenigen Klicks durch unseren Ratgeber zum Energieausweis. Nach Beantwortung der einfachen Fragen zu Ihrem Gebäude bekommen Sie nähere Informationen zu den Ausweisvarianten und dem Preis Ihres persönlichen Ausweises von Minol. Hier geht’s zum Minol Ratgeber Energieausweis!