Bestellen Sie jetzt Ihren besonders preiswerten Energieausweis bei Minol.
Welcher Ausweis für welches Gebäude?
Der Minol Ratgeber
hilft! Bestellung: verbrauchsbasierter Energieausweis von Minol Bestellung: bedarfsbasierter Energieausweis von Minol
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Welchen Energieausweis Ihr Gebäude benötigt, erfahren Sie in nur wenigen Klicks durch unseren Ratgeber zum Energieausweis. Nach Beantwortung der einfachen Fragen zu Ihrem Gebäude bekommen Sie nähere Informationen zu den Ausweisvarianten und dem Preis Ihres persönlichen Ausweises von Minol.
Direkt zum Minol Ratgeber Energieausweis
Der politische Streit um den richtigen Energieausweis endete in einem
Kompromiss. Weder die Wohnungswirtschaft, noch Mieter- und Verbraucherverbände
konnten sich gänzlich durchsetzen. Dass preiswerte Verbrauchsausweise generell
bei Gebäuden ab fünf Wohnungen zugelassen sind, freut die Wohnungswirtschaft mit
ihren überwiegend größeren Gebäuden. Der "kleine" Eigentümer mit nicht
modernisiertem Haus wird dagegen zum Bedarfsausweis verpflichtet. Das scheint
auf den ersten Blick nur eine kleine Hürde zu sein. Tatsächlich sind zwei
Drittel des deutschen Gebäudebestandes aber vor 1978 erbaut worden. Wer ein
nicht modernisiertes, älteres Haus mit weniger als fünf Wohnungen besitzt,
konnte sich nur in der Übergangszeit bis 30. September 2008 den bis dahin
generell zulässigen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen
lassen.
Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf von 10 Jahren einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können.
Energieausweise dienen lediglich der Information. Das wurde bereits im Sommer 2005 im Energieeinsparungsgesetz ausdrücklich verankert. Kein Gebäudeeigentümer kann bei unzureichenden Kennwerten zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden.

Auch in Sachen Energieausweis können Sie auf die bewährte Minol-Qualität
vertrauen. Mit unserer über 50-jährigen Erfahrung im Energiemanagement sind wir
Ihr kompetenter Partner in Sachen Energieausweis. Dabei unterstützen wir die
gelegentlich zu hörende Warnung, dass nicht jeder, der einen günstigen
Energieausweis anbietet, diesen auch nach den strengen Vorgaben der
Energieeinsparverordnung (EnEV) erstellt. Dieses Problem haben Sie bei Minol
garantiert nicht, denn selbstverständlich erstellen wir Energieausweise nur nach
den strengen Richtlinien der EnEV unter Mitarbeit unserer zertifizierten
Energieberater. Ihre angegebenen Daten werden von uns in jedem Arbeitsschritt
plausibilisiert und geprüft. Somit sind Sie auf der sicheren Seite und genießen
die volle Rechtssicherheit mit Ihrem Minol-Energieausweis. Dieser ist
selbstverständlich zehn Jahre gültig und beinhaltet alle gesetzlichen
Vorschriften. Der Gesetzgeber lässt eindeutig zwei Varianten zu – den
verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten Energieausweis. Es besteht also
kein Zweifel daran, dass ein verbrauchsbasierter Energieausweis - auch ohne
Begehung des zu bewertenden Objektes - absolut konform zur
Energieeinsparverordnung (EnEV) ist.
Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 werden Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009. Für Nichtwohngebäude (Gewerbebauten)beginnt die Verpflichtung ab dem 01.07.2009. Nutzen Sie hier zur Information auch unseren kostenlosen Ratgeber zum Energieausweis.
Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat das Recht
auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter.
Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben dagegen keinen Anspruch auf einen
Energieausweis. Ein Energieausweis ist also immer dann erforderlich, wenn ein
Haus oder eine Wohnung verkauft, bzw. neu vermietet wird.
Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter
Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie wir das schon von Energieeffizienzklassen bei
Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen. Damit
sollen Kaufinteressenten für Eigentumswohnungen und Interessenten für
Mietwohnungen eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen
hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht
darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen, um so den
Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu
motivieren.
Seit dem 01.01.2009 benötigt ausnahmslos jedes Wohngebäude bei Verkauf oder
Vermietung (auch einzelner Wohnungen) einen gültigen Energieausweis. Verstöße
werden mit bis zu 15.000 € geahndet. Sorgen Sie vor!
Welchen Energieausweis Ihr Gebäude benötigt, erfahren Sie in nur wenigen Klicks durch unseren Ratgeber zum Energieausweis. Nach Beantwortung der einfachen Fragen zu Ihrem Gebäude bekommen Sie nähere Informationen zu den Ausweisvarianten und dem Preis Ihres persönlichen Ausweises von Minol. Hier geht’s zum Minol Ratgeber Energieausweis!